Die unabhängige Wählerinitiative für Polle informiert:

Was gibt es eigentlich Neues seit der konstituierenden Sitzung?

Wenn wir ehrlich sind: Wir wissen es nicht!

Es scheint, als gäbe es keine oder nur sehr wenige Informationen an die Bürger in Polle.

Selbst viele Ratsmitglieder zucken nur mit den Schultern, wenn man sie fragt. Sie werden selbst nicht mehr informiert. Die Kommunikation im Rat ist auf ein Minimum begrenzt, ebenso die Termine für die veranschlagten Ratssitzungen. 

War es nicht genau das, was man dem alten Rat und insbesondere der ehemaligen Bürgermeisterin vorwarf? 

So still wie jetzt aber war es lange nicht in Polle.

Aber wir werden weiter nachfragen, u. a. mit unseren Anträgen bei der kommenden Gemeinderatssitzung am 24. Mai in der Ritterhofschule:

1.) Antrag gem. § 5 Abs.1 der Geschäftsordnung zur Aufnahme eines weiteren Beratungspunktes auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 24.05.2022 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bodenhage, 

hiermit wird gemäß § 5 der Geschäftsordnung beantragt, einen weiteren Beratungspunkt auf die Tagesordnung der auf den 24.5.2022 verschobenen Ratssitzung aufzunehmen:

Umfassende Information des Gemeinderates über die aktuelle Belegung des Kindergartens und die weitere Entwicklung in den Folgejahren

Durch die große Zahl der zu betreuenden Kinder konnten schon im letzten Jahr nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Einige dieser Kinder werden in der Tagespflege „Weserwikinger“ aufgefangen. 
Dazu wird darauf hingewiesen, dass es sich um mehrere Kinder handelt, für die ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Kindergarten besteht, da diese Kinder älter als 3 Jahre sind (Ü3-Kinder)!
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Kinder teilweise auch Vorschulkinder werden und eine dringende Betreuung in einer Vorschulgruppe des Kindergartens erforderlich ist. 

Bei der Information bitten wir insbesondere auch darüber zu informieren, wie viele Kinder aus Polle keinen Betreuungsplatz haben und wie im Hinblick auch auf mögliche Einrichtung von Betreuungsplätzen der konkrete Sachstand ist. 

2.) Antrag gem. § 5 Abs.1 der Geschäftsordnung für die nächste Ratssitzung am 24.05.2022 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bodenhage, 

zur Beurteilung der finanziellen Situation des Fleckens Polle und der vorgelegten Haushaltsunterlagen zum Beschluss über den Haushalt 2022 fehlen die Daten zum vorläufigen Jahresabschluss 2021. Deshalb beantragen wir die 

Vorlage der vorläufigen Jahresergebnisse 2021 einschließlich der Ergebnisrechnungen der Vorjahre sowie des Zahlungsmittelbestandes und des Schuldenstandes zum Stichtag 31.12.2021.

3.) Antrag gem. § 5 Abs.1 der Geschäftsordnung für die nächste Ratssitzung am 24.05.2022 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bodenhage, 

in Kooperation zwischen den Gemeinden Vahlbruch, Heinsen, Brevörde und dem Flecken Polle werden die Kosten der Kindergärten nach dem festgelegten Schlüssel gemeinschaftlich getragen. 

Bisher wurde dem Rat die Abrechnung für 2018 vorgelegt.

Inzwischen liegen weitere Abrechnungen für die Kindergärten für die Folgejahre vor. Diese sind dem Rat umfänglich zur Kenntnis zu geben. Daher stellen wir den Antrag zur

Vollständigen Vorlage der Abrechnungen der Kindergartenjahre ab dem Jahr 2019. Ebenso sind die ausstehenden Abrechnungen der Krippenabrechnungen vorzulegen.

4.) Antrag gem. § 5 Abs.1 der Geschäftsordnung zur nächsten Ratssitzung am 19.05.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bodenhage, 

die Satzung über die Aufwandsentschädigung wurde am 27.2.2022 beschlossen. Danach sollen die Reisekosten für den Bürgermeister und den Gemeindedirektor nun pauschal mit monatlich 25,00 € bzw. 75,00 € bezahlt werden. Monatlich entstehen dadurch Kosten in Höhe von 100,00 €, im Jahresbetrag ergeben sich damit 1.200 €. 

In den vergangenen Jahren sind bei der Wahrnehmung der Ämter des Bürgermeisters und des Gemeindedirektors in Personalunion erheblich geringere Kosten angefallen:

AbrechnungsjahrGefahrene kmBetrag (0,30 € / km)
2017   514 km154,20 €
20181.060 km345,00 €
2019   696 km208,80 €
20201.014 km304,20 €
20212.350 km742,80 €


Insgesamt sind in den 5 Jahren (2017 – 2021) 1.755 € für gefahrene km gezahlt worden, im Durchschnitt würde das einen Jahresbetrag von 351,00 € ausmachen. Auf dieser Basis könnte eine Pauschale berechnet werden. 

Die neu in der Satzung mit insg. 1.200 € Jahresbetrag ausgewiesene Pauschalierung geht weit darüber hinaus. Dieser Betrag würde einer jährlichen km-Leistung von 4.000 km entsprechen und muss angezweifelt werden.

Leider haben Sie in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderates eine Diskussion zu den geäußerten Bedenken nicht zugelassen. 

Deshalb wird beantragt, die Reisekostenpauschale in der Satzung zu korrigieren.

Ersatzweise wird beantragt, dem Bürgermeister und dem Gemeindedirektor die Führung eines Fahrtenbuches für mindestens 1 Jahr aufzugeben und zum Jahresende dem Rat den Zwischenstand vorzulegen.